AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der digicube AG

1.   Anwendungsbereich / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der digicube AG (nachfolgend „digicube“), sofern die Parteien im vorgenannten Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Sie gelten für die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden (nachfolgend «Auftraggebern») und Lieferanten (nachfolgend «Auftragnehmer»).
  2. Die digicube berät Firmen und Privatkunden im Bereich digitale Dienstleistungen und Produkte, Marketing und Strategie. Zusätzlich setzt sie Konzepte in diesen Bereichen um und übernimmt Mandate der Kunden.
  3. digicube bietet einen vollumfänglichen Service in den Bereichen Marketing und Webentwicklung an. digicube behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen jederzeit zu ändern.
  4. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen Auftraggebern, Auftragnehmer und der digicube.

2.   Dienstleistungen

2.1.   Grundlagen

  1. Die digicube ist für die Leistungserbringung gemäss dem vom Kunden beanspruchten Angebot bzw. Dienstleistung verantwortlich. Eine genaue Beschreibung der Dienstleistung bzw. Auftragsposition befindet sich in der Offerte.
  2. Zur Ausführung des Auftrags behält sich digicube vor, Mitarbeitende, Partnerunternehmen und Subunternehmen heranzuziehen, sofern das für die vereinbarte Leistungserbringung sinnvoll ist.
  3. Eine erste Kontaktaufnahme sowie ein erstes Offert-Gespräch sind für beide Parteien unverbindlich und für den Kunden kostenfrei. Beratungen, Workshops & konzeptionelle Arbeiten werden mit dem aktuell gültigen Stundensatz (siehe 4.2) nach effektivem Aufwand oder offeriertem Pauschalbetrag verrechnet.
  4. Wo immer möglich wird bei Nutzung einer Drittsoftware / Drittanbieters ein Vertrag im Namen des Kunden geschlossen bzw. direkt über den Kunden abgerechnet. digicube tritt nur als technischer Ansprechpartner, Vermittler oder ausführender Beauftragter auf. Haftung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber bzw. Auftragnehmer.

2.2.   Entwicklung von Webseiten & Online-Shops

  1. Die Erbringung von Webentwicklungs-Dienstleistungen erfolgt auf Basis moderner und gängiger Technologien. Aufgrund sich ständig weiterentwickelnden Webbrowser-, Betriebssystem und weiteren verwendeten Systemkomponenten kann es jedoch zu unterschiedlichen Darstellungen kommen. Folgende Browser werden in der jeweils neusten öffentlich verfügbaren Version (zum Zeitpunkt des Go-Live) unterstützt:
    1. Auf Desktop: Edge, Safari, Firefox, Chrome
    1. Auf mobilen Geräten: Chrome, Safari

  2. Das Screendesign bildet die Grundlage für die Entwicklung. Sollte es nach Freigabe zu Anpassungswünschen seitens des Kunden kommen, können daraus entstandene Mehraufwände durch digicube in Rechnung gestellt werden.
  3. Der Kunde erhält spätestens bei der Auslieferung der Webseite einen eigenen Nutzer für die Bearbeitung seiner Webseite / Online-Shop. Dies geschieht auf eigenes Risiko, allfällige Mehraufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen können von digicube in Rechnung gestellt werden.

2.3.   Hosting

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  2. Nach Abschluss des Projektes werden die verbleibenden Monate im Voraus bis Ende des Jahres in Rechnung gestellt. Anschliessend wird jeweils im Voraus für das ganze Jahr verrechnet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  3. digicube betreibt keine eigenen Server, sondern mietet diese bei ausgewählten Anbietern. Der Kunde kann, wo immer möglich, Einfluss auf die Wahl und Standort des Anbieters nehmen. Es liegt daher nicht im Einflussbereich der digicube und die digicube kann nicht dafür einstehen, dass die Webseite bzw. der Online-Shop unterbrochen für den Kunden und die Endanbieter zur Verfügung steht.
  4. Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die digicube bzw. des Anbieters, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei geplanten Wartungsarbeiten oder Änderungen am System, welche den Kunden beeinträchtigen können, ist die digicube bemüht, den Kunden im Voraus zu informieren. Die digicube haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.
  5. Die digicube betreibt auf den betreuten Servern ein Backupsystem. Backups werden regelmässig sowohl auf dem Server wie auch in der Cloud gespeichert. Für eigens gewählte Hoster bzw. Spezialhoster ist der Kunde selbst für das Backup verantwortlich.

2.4.   Service

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  2. Nach Abschluss des Projektes werden die verbleibenden Monate im Voraus bis Ende des Jahrs in Rechnung gestellt. Anschliessend wird jeweils im Voraus für das ganze Jahr verrechnet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  3. Das Service-Paket ist ein reiner Sicherheits- und Wartungsservice, welcher einen grösstmöglichen Schutz der Webseite sicherstellt. Die Behebung von Konflikten, die Erweiterung der Webseite und Supportanfragen sind nicht Teil dieses Paketes.

2.5.   E-Mails

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und startet per Auftragsdatum.
  2. Die Kosten für E-Mail-Adressen werden jeweils im Voraus für 12 Monate verrechnet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  3. digicube betreibt keine eigenen E-Mail-Server, sondern mietet diese bei ausgewählten Anbietern. Der Kunde kann, wo immer möglich, Einfluss auf die Wahl und Standort des Anbieters nehmen. Es liegt daher nicht im Einflussbereich der digicube und die digicube kann nicht dafür einstehen, dass der E-Mail-Dienst ununterbrochen für den Kunden und die Endanbieter zur Verfügung steht.

2.6.   Leistungen Dritter (Plugins, Domains, Werbeschaltungen, Drucksachen,..)

  1. Bei der Beanspruchung von Leistungen Dritter wie Domainnamen Service, Werbeschaltungen Online und Offline, Drucksachen und Beschriftungen, Hosting und E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr, so ist diese Gebühr allein vom Kunden zu tragen.

2.7.   Marketing

  1. Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zum Druck» und hat dieses zu kontrollieren, zu visieren und unterzeichnet zurückzusenden. Die Freigabe kann auch via Mail erfolgen.
  2. Mit dem «Gut zum Druck» erteilt der Kunde die Zustimmung, dass alle auf den Drucksachen abgebildeten Informationen wie z. B. Texte und Kontaktdaten korrekt sind und die Drucksachen durch den Kunden auch auf Rechtschreibefehler und sonstige Unstimmigkeiten geprüft wurde.
  3. digicube übernimmt keine Haftung bei allfälligen Farbabweichungen für jegliche Drucksachen wie z.B. Broschüren, Flyer oder Visitenkarten. Insofern gröbere Abweichungen vorhanden wären, liegt es am Kunden, mit dem durch digicube gewählten Dienstleister betreffend Neudruck zu verhandeln. Wenn immer möglich hilft digicube bei der Problemlösung.
  4. Es wird keine Haftung für allfällige durch den Dienstleister oder Dritte verursachte Lieferverzögerungen übernommen.
  5. digicube lehnt jede Haftung ab, wenn Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zum Druck» nicht beanstandet wurden oder wenn der Kunde das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig zurücksendet.
  6. Dem Kunden werden lediglich die auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte an den Druckerzeugnissen eingeräumt. Offene Daten, also sogenannte Rohdaten, sind im Lieferumfang nicht enthalten. Sämtliche Urheberrechte verbleiben ausschliesslich bei digicube.
  7. Bei fehlendem Bildmaterial behält sich digicube vor, passendes Bildmaterial (kostenfrei oder kostenpflichtig) zu Lasten des Kunden einzukaufen. Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich geschützte Eigentumsrechte.

2.8.   Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  1. digicube sichert dem Kunden nicht den Erfolg erbrachter Massnahmen zu. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die digicube keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen von digicube allein nicht zum Erfolg führen müssen.

3.   Vertragsabschluss

  1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der digicube bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang festgehalten ist.
  2. Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der digicube betreffend dem Bezug von Dienstleistungen und / oder Produkten durch den Kunden zustande. Die Akzeptanz der Offerte sollte schriftlich – via Post oder E-Mail – erfolgen. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der digicube angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte nutzt.
  3. Sämtliche Positionen im Angebot, welche nicht ausdrücklich als optional gekennzeichnet sind, sind im Falle einer Beauftragung jedenfalls im Auftragsumfang enthalten und dementsprechend abzugelten.

4.   Offerten / Preise / Zahlungsbedingungen

4.1.   Offert Grundlagen

  1. Offerten und Angebote, die von der digicube unterbreitet werden, allerdings aufgrund (teils) ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter.
  2. Offerten sind nur während der gesetzten Frist verbindlich. Vor der Annahme durch den Kunden kann die digicube die Offerte ohne weiteres widerrufen.
  3. Die digicube behält sich vor, die Preise für Produkte & Dienstleistungen zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise der digicube.
  4. Eine Schulung, die zur Bedienung von Software benötigt wird, ist in den Preisen nicht inbegriffen und muss optional dazu gebucht werden.
  5. Sofern schriftlich in der Offerte nicht anders vereinbart, werden 50% der Auftragssumme bei Auftragsvergabe fällig.
  6. Nicht offerierte Mehraufwände (fehlende Spezifizierung, Änderungen, Erweiterungen, Verletzung der Mitwirkungspflichten, etc.) werden spätestens beim Projektabschluss nach Aufwand – gemäss aktuell gültigen Stundensätzen – abgerechnet.

4.2.   Preise

  1. Ausgenommen Pauschalpreisangebote werden alle unsere Dienstleistungen, Supportleistungen und Unterstützungsleistungen grundsätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gelten die folgenden Stundensätze:
    1. 150 CHF / Stunde für Marketing und Administrative Tätigkeiten
    1. 180 CHF / Stunde für technische Arbeiten
    1. 200 CHF / Stunde für konzeptionelle Arbeiten
  2. Fahrspesen, Übernachtungs- & Verpflegungskosten, Drittkosten Plugins / ext. Software, Bewilligungen, Porto, Auslagen und Verpackung werden zusätzlich abgerechnet.
  3. Müssen Dienstleistungen ausserhalb unserer erweiterten Öffnungszeiten erbracht werden, fallen folgende Überzeitzuschläge an:
    1. Montag – Freitag von 19:00 Uhr – 07:00 Uhr: Zuschlag von 50%
    1. Samstag von 00:00 – 24:00 Uhr: Zuschlag von 50%
    1. Sonntag & Feiertage von 00:00 – 24:00 Uhr: Zuschlag von 100%

  4. Vorbehaltlich spezifischer Abmachungen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

4.3.   Zahlungsbedingungen

  1. Die digicube bietet dem Kunden an, per Rechnung zu bezahlen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 10 (zehn) Tagen – vorbehaltlich anderen Abmachungen – ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  3. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
  4. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
  5. Bietet die digicube auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, PayPal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
  6. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die digicube ist nicht zulässig. Der digicube steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

4.4.   Provisionen

  1. Der Kunde stimmt zu, dass digicube bei Auftragsvergaben an Dritte berechtigt ist, Provisionen entgegenzunehmen und verzichtet ausdrücklich auf deren Ablieferung.

5.   Pflichten der digicube

5.1.   Lieferung

  1. Die Lieferung der Projektinhalte / Vertragsinhalte erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – digital. Drucksachen werden physisch dem Kunden an seinen Standort zugestellt.
  2. Die Bereitstellung von Webseiten und Online-Shops erfolgt – nach erfolgter Abnahme – je nach Vereinbarung auf Servern der digicube oder auf dem Server des Kunden.

5.2.   Liefertermine

  1. Im Rahmen eines Projektes können Liefertermine definiert werden. digicube plant die dafür notwendigen Ressourcen bestmöglich ein, um eine Erfüllung des Liefertermines zu garantieren. Ein Liefertermin ist nur gültig, wenn dieser von beiden Vertragspartnern schriftlich akzeptiert wird.
  2. Definierte Liefertermine gelten nur dann, wenn der Kunde seinerseits die benötigten Inhalte zur Verfügung stellt, vereinbarte Termine sowie weitere Mitwirkungspflichten einhält. Überschreitungen des Liefertermins aufgrund Ursachen die teilweise oder komplett auf den Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder digicube für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
  3. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich Erweiterungen sowie Änderungen am Projektumfang auch auf die Liefertermine auswirken können. Sie verlängern sich angemessen an den Erweiterungen bzw. Projektänderungen.
  4. Die Nichteinhaltung der Termine durch digicube berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens.
  5. Stellt die digicube die Leistung auch nach Ablauf der zweiten Nachfrist nicht bereit, kann der Kunde auf die nachträgliche Bereitstellung der Leistung verzichten und (i) eine dem Minderwert der Leistung entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen oder aber (ii) den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen kündigen (Rücktritt ex nunc). Bei einer Kündigung erstattet die digicube dem Kunden allfällig bereits geleistete Akontozahlungen zurück, nicht aber die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Der Ersatz weiteren Schadens ist (vorbehältlich der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und rechtwidrige Absicht) ausgeschlossen.

5.3.   Verfügbarkeit bzw. Reaktionszeit

  1. Die digicube unterstützt Kunden kostenpflichtig bei Fragen, Problemen sowie generellen Anfragen. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand – gemäss aktuell gültigen Stundensätzen.
  2. Der Support garantiert eine Erstreaktionszeit innert 48 Stunden während den aktuell gültigen Öffnungszeiten gemäss Webseite.
  3. Ausserhalb der Öffnungszeiten steht ein Support nur Kunden mit gültigem Service Level Agreement (SLA) zur Verfügung.

5.4.   Aufbewahrungspflicht

  1. digicube ist verpflichtet, Dokumente, Dateien sowie Unterlagen zum Projekt / der Dienstleistung ein Jahr nach Ablieferung des Produktes aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden ist.

6.   Pflichten des Kunden

6.1.   Generell / Projektvorbereitung

  1. Die Kundin entrichtet für die Leistungen, die die digicube im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die digicube erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Dies beinhaltet auch das unentgeltliche Aufbereiten der benötigten Informationen, Zugänge und Unterlagen für die digicube.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der digicube mitzuteilen
  4. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Gestaltungsarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddaten, usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

6.2.   Mitwirkungspflichten

  1. Für eine erfolgreiche Durchführung des Projektes oder des Vertragsverhältnisses ist eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig. Die Kunden haben folgende Mitwirkungspflichten:
  2. Zur Verfügung stellen sämtlicher für das Projekt relevanter Daten (Texte, Bilder, Dokumente etc.)
  3. Zugriffsberechtigung zu sämtlichen relevanten Logins bevorzugt über einen Agenturzugang (Analytics,..)
  4. Definieren eines Ansprechpartners inkl. Stellvertretung
  5. Wahrnehmung und Vorbereitung auf definierte Termine / Projektplan
  6. Abnahme & Freigabe der gelieferten Ergebnisse
  • Der Kunde ist sich bewusst, dass Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, zu seinen Lasten gehen bzw. von der digicube nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
  • Der Kunde hat bestmöglich dazu beizutragen dass seine Webseite bzw. Online-Shop nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit des Servers beeinträchtigt wird.
  • Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter regelmässig zu ändern und geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, digicube unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

7.   Abnahme des Projektes

7.1.   Allgemeines

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des Projektes gemäss dem nachfolgenden Abnahmeverfahren.
  2. Die digicube übergibt das Projekt bzw. die Resultate dem Kunden zur Abnahmeprüfung. Dies kann je nach Geschäftsbereich digital oder analog übergeben werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Abnahme eine Prüfung / Test durchzuführen. Über die Abnahmeprüfung und deren Ergebnis erstellen die Parteien ein schriftliches Abnahmeprotokoll.
  4. Wenn der Kunde innerhalb zwei Wochen nicht wegen bestehender erheblicher Mängel die Abnahme schriftlich verweigert, sich nicht zurückmeldet oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
  5. Unerhebliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.2.   Prüfung und Dokumentation von Mängeln

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Projektergebnisse auf Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese mit allfälligen Korrekturangaben umgehend zu retournieren.
  2. Mit dem Go-Live bzw. Gut zum Druck gibt der Kunde Drucksachen oder andere Produktionsinformationen frei und ist dadurch mit der Vorlage bzw. Umsetzung einverstanden.
  3. Bereits während der Abnahmeprüfung wird digicube, soweit möglich, fortlaufend die gefundenen Mängel beheben und dem Kunden zum erneuten Test zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, solche korrigierten Leistungsteile noch während der Abnahmefrist erneut zu prüfen.
  4. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erteilt, wenn der Kunde das Projekt bzw. die zur Abnahme stehenden Teilleistungen nicht innert der Abnahmefrist abnimmt, oder wenn er die produktive Nutzung des Projekts bzw. der zur Abnahme stehenden Teilleistungen aufnimmt.
  5. Nach der Abnahme stellt digicube dem Kunden das Projekt zur Verfügung.

8.   Pitches / Präsentationen / Vor-Studien / Muster

  1. digicube arbeitet gerne an Präsentationen / Pitches mit und erbringt nach eigener Einschätzung die benötigte Vorleistung. digicube behält sich die Teilnahme an unentgeltlichen Pitches vor.
  2. Wenn Vorleistungen erbracht werden, sind diese nach Vereinbarung abzurechnen. Wird der Auftrag nach Erstellen annulliert, werden die bereits erbrachten Aufwände & Kosten für Konzeption, Ausführung sowie allfällige Materialien an den Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Die Aufwandsentschädigung für den Pitch beinhaltet kein Einräumen von Nutzungsrechten. Vor-Studien, Muster und erarbeitete Teile bleiben Eigentum von digicube und dürfen nicht verwendet oder weitergegeben werden.

9.   Abwerbe- und Anstellungsverbot

  1. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie bis ein Jahr über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde keine Mitarbeitenden der digicube direkt oder indirekt abwerben oder anstellen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur.
  2. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeitenden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung von der digicube eingesetzt werden / wurden, im Laufe des auf den Abschluss des Auftrages folgenden Jahr (12 Monate), ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
  3. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

10.Kündigung

  1. Die Kündigung von wiederkehrenden Verträgen / Abonnements müssen mit genügend Vorlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Die vorzeitige Kündigung von Verträgen / Abonnements durch den Auftraggeber ist notwendig, damit die digicube genügend Zeit hat eigene eingekaufte Lizenzen, Software & Tools zur Vertragserfüllung frühzeitig zu künden. Dasselbe gilt auch für Verträge, die im Namen des Kunden eingegangen werden. Dies betrifft u.a. folgende Verträge / Abonnements:
  2. Hostingvertrag für Webseiten & Shops
  3. Servicevertrag für Webseiten & Shops
  4. Drittsoftware / Drittplugins
  5. Domains
  6. Social Media Jahresbetreuung
  7. …sonstige weitere monatliche, Quartals, Halbjahr oder jährliche Verträge & Abonnements mit Laufzeitinformation
  • Diese Verträge werden jeweils im Voraus für die gesamte Laufzeit verrechnet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei zu spät eintreffender Kündigung muss die Dienstleistung nochmals eine weitere Periode bezahlt werden, bis die Kündigung wirksam wird.
  • Kündigungsfristen gelten beidseitig und stehen soweit auch der digicube zur Verfügung.
  • Im Falle einer Vertragsbeendigung sind der Agentur alle Aufwendungen zur Übergabe von Daten und administrative Dienstleistungen im üblichen Stundensatz zu entgelten.
  • Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertrags nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) gegen die andere Partei irgendwelche Zwangsvollstreckungshandlungen getroffen werden, (ii) die andere Partei überschuldet ist, oder (iii) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verletzt und diese Verletzung, sofern behebbar, nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Die digicube ist für die erbrachte Leistung bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu entschädigen.

11.Nutzung für Werbezwecke

  1. Der Kunde stimmt zu, dass sein Logo, Firmenname und Firmenanschrift von digicube für agentureigene Werbezwecke genutzt und als Referenz angegeben werden darf.
  2. Ausserdem ist digicube berechtigt, auf allen Webseiten / Online-Shops / Landingpages / etc. der Kunden einen Link zum Webauftritt von digicube zu setzen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin kann die Nennung als Referenz und Verlinkung unterbleiben.
  3. Die Veröffentlichung von darüberhinausgehenden weiteren Informationen oder aufbereiteten Projekt-Case Studies werden nur in Rück- & Absprache mit dem Kunden durchgeführt.

12.Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist der einzelnen Dienstleistungen ist unterschiedlich und nachfolgend aufgeführt. Die Frist läuft ab Erhalt / Druck / Go-Live der von der digicube AG erbrachten Dienstleistung.
  2. Mängel aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Anforderungen/Spezifikationen bzw. aufgrund von ungünstigen oder unvollständigen Anweisungen des Kunden behebt digicube auf Kosten des Kunden.
  3. Die digicube gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig und in branchenüblicher Qualität auszuführen. Ein allfälliger Mangel bei Dienstleistungen ist der digicube umgehend anzuzeigen. Mängel müssen klar spezifiziert sein. (Mindestens: Ist-Stand, Soll-Stand inkl. Screenshots / Links)
  4. Dem Kunden steht zunächst ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu.
  5. Gelingt es digicube auch nach Ablauf einer zweiten angemessenen Nachfrist nicht, die bereits gerügten Mängel zu korrigieren, kann der Kunde der digicube eine weitere Frist zur nachträglichen Erfüllung setzen oder eine dem Minderwert der Leistung entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weist die digicube nach, dass kein von der Gewährleistung erfasster Mangel vorlag, kann die digicube den durch die vermeidliche Mängelbeseitigung entstandenen effektiven Aufwand gemäss aktuellem Stundenansatz der digicube dem Kunden in Rechnung stellen.
  6. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der digicube beruhen und entsprechend nachweisbar sind.

12.1.      Webseiten / Online-Shops

  1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Go-Live schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf zeitnahe Verbesserung der Leistung durch digicube zu.

12.2.      Hosting

  1. Die digicube bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.

12.3.      Digital Marketing / Social Media

  • Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Aufschaltung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf zeitnahe Verbesserung der Leistung durch digicube zu.

12.4.      Drucksachen

  1. Die digicube bietet keine Gewähr dafür für sämtliche Drucksachen.

13.Haftung

  1. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die 20% der beanspruchten Leistungs- / Teilleistungs- bzw. Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
  2. Jegliche Haftung oder Verpflichtung der digicube im Zusammenhang mit der nicht richtigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden wird ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Wiederherstellung der Software, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich bei Verspätungen, Betriebsunterbrüchen, Ausfällen einzelner Dienste, Datenunsicherheiten oder -verluste usw. auf jegliche Art von Haftungs- & Schadenersatzforderungen zu verzichten.
  5. Die digicube haftet nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen.
  6. Wird die fristgerechte Erfüllung durch die digicube, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die digicube während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die digicube vom Vertrag zurücktreten.
  7. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

14.Immaterialgüterrechte

14.1.      Urheber- & Schutzrechte des Kunden

  1. Die Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, an den durch den Kunden für das Projekt bereitgestellten Inhalten, verbleiben beim Kunden oder bei allenfalls daran berechtigten Dritten.

14.2.      Urheber- & Schutzrechte der digicube

  1. Die vorbestehenden oder bei der Vertragserfüllung entstehenden Urheber- & Schutzrechte, ausschliesslich des vom Kunden bereitgestellten Inhalts, verbleiben bei der digicube oder bei allenfalls daran berechtigten Dritten.
  2. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

14.3.      Nutzungsrechte

  1. Die digicube räumt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung – das nicht ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht ein, das Projekt Vertrags- und bestimmungsgemäss zu nutzen.
  2. Anderen Dritten als den Endnutzern darf der Kunde keine Nutzungsrechte am Projekt einräumen (keine Unterlizenzen). Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Nutzungsreche in Bezug auf das Projekt an einen Dritten zu übertragen. Die Nutzungsrechte gelten jedoch auch für allfällige Rechtsnachfolger des Kunden.
  3. Die Reproduktion aller an digicube übergebenen Vorlagen, Muster, Texte, Bilder und sonstige Daten erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Auftraggeber kann digicube nicht haftbargemacht werden.

15.Verschiedene Bestimmungen

15.1.      Datenschutz

Die digicube darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die digicube ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die digicube vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die digicube auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der digicube.

15.2.      Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

15.3.      Exklusivität

digicube betreut Kunden aus verschiedenen, teilweise sich überschneidenden oder identischen Branchen. digicube wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen geben. digicube erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete. Ausnahmen bilden separat festgehaltene schriftliche Vereinbarungen mit entsprechender Entlöhnung.

15.4.      Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Bildgenerierung und Einschränkungen bei Nutzungsrechten

Wenn im Rahmen eines Projekts Künstliche Intelligenz für die Erstellung von Bildern eingesetzt wird, weisen wir darauf hin, dass die Nutzung dieser Inhalte besonderen rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Da diese Bilder mithilfe von Drittanbieter-Technologien wie Midjourney oder ähnlichen generativen KI-Tools erzeugt werden, können wir keine uneingeschränkten und exklusiven Nutzungsrechte garantieren, da uns diese nicht vollumfänglich gehören. Eine exklusive Nutzung oder vollständige Rechteübertragung ist aufgrund der generativen Natur der KI daher nicht möglich. Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche Dritter in Bezug auf die Nutzung dieser Inhalte. Unsere Kunden werden stets darauf hingewiesen, wenn KI zur Bildgenerierung eingesetzt wird.

16.Schlussbestimmungen

16.1.      Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

16.2.      Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der digicube jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (digicube.ch / digicube.li) durch die digicube in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde hat eine Information bezüglich der neuen AGB erhalten und keinen Einspruch innert 30 (dreissig) Tagen erhoben.

16.3.      Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

16.4.      Streiterledigung

Beide Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit Verträgen in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

16.5.      Anwendbares Recht

Diese AGB unterstehen liechtensteinischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

16.6.      Gerichtsstand

Wenn trotz der Bemühungen der Vertragsparteien keine Einigung zustande kommt, ist ausschliesslich das fürstliche Landgericht in Vaduz zuständig. Es gilt liechtensteinisches Recht.

Der digicube steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.

Zuletzt aktualisiert am 30.10.2024